Figuren und Kunst im Islam: Was ist erlaubt?
In der öffentlichen Diskussion taucht häufig die Frage auf, ob das Aufstellen oder Besitzen von Figuren und bildlichen Darstellungen im Islam verboten (haram) ist. Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass jegliche Abbildung lebender Wesen streng untersagt sei. Doch die Theologie zeichnet hier ein deutlich differenzierteres Bild.
Grundsätzlich sind künstlerische Darstellungen und Gegenstände im Alltag nicht verboten. Die entscheidende Grenze verläuft dort, wo Objekte zu Gegenständen der religiösen Verehrung werden. Solange Figuren lediglich als Dekoration, Spielzeug oder Kunst dienen und nicht als Götzenbilder oder Neben-Götter neben dem einzigen Gott verehrt werden, sind sie aus juristischer Sicht unbedenklich.
Ein absolutes Tabu bleibt hingegen die Darstellung Gottes. Im Islam gilt das Prinzip der absoluten Einzigartigkeit Gottes (Tawhid). Da Gott mit nichts in der Schöpfung vergleichbar ist, verfällt jede bildliche Formgebung dem Tabu der Anmaßung. Die Beschreibung göttlicher Attribute und seines Wesens bleibt daher der theologischen Literatur vorbehalten und ist nicht Gegenstand der rechtlichen Bewertung von Alltagsgegenständen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Nicht die Figur an sich ist problematisch, sondern der Sinn und Zweck, den man ihr beimisst.
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