Darf man Fotos von fremden Menschen machen?
Die Frage, ob es erlaubt ist, Fotos von fremden Personen zu machen, beschäftigt viele – besonders in der Stadt oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Antwort ist nicht einfach „ja“ oder „nein“, sondern hängt vom Kontext ab.
Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, Menschen in der Öffentlichkeit abzulichten, solange sie nicht gerade in einer privaten Situation sind. Das sogenannte „Panoramafreiheitsprinzip“ erlaubt beispielsweise Aufnahmen von Straßenszenen, auch wenn dabei Personen im Hintergrund zu sehen sind. Doch Vorsicht: Sobald die Aufnahme den privaten Lebensbereich betrifft – etwa im Park, am Strand oder in einer vertraulichen Situation – wird es problematisch.
Wirklich heimlich filmen oder fotografieren ist strafbar.Wenn jemand heimlich Ton- oder Bildaufnahmen von einer anderen Person anfertigt, ohne deren Einverständnis – besonders im Intimbereich –, macht er sich nach § 201 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraums) strafbar. Noch schärfer ist § 201a StGB, der das heimliche Aufnehmen von Bild- oder Tonaufnahmen aus dem Intimbereich (etwa unter Röcke oder in Umkleidekabinen) unter Strafe stellt – auch wenn die Aufnahme nie veröffentlicht wird.
Und es geht nicht nur um das Anfertigen: Schon das bloße Weitergeben oder Zeigen solcher Aufnahmen an Dritte kann rechtliche Konsequenzen haben. Selbst bei mutmaßlich harmlosen Schnappschüssen am Strand oder in der U-Bahn sollte man also sensibel sein.
Im Zweifel gilt: Respekt vor der Privatsphäre hat Vorrang. Wenn ein Foto peinlich, demütigend oder heimlich ist, ist es meist auch illegal – egal ob mit dem Handy oder einer Kamera.
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