Darf man Flieder pflücken?

Die weißen und lila Blütenstände des Flieders duften im Mai besonders intensiv – und viele können sich kaum zurückhalten, einen Strauß mit nach Hause zu nehmen. Die gute Nachricht: In der Regel ist es erlaubt, Flieder in Maßen zu pflücken, besonders wenn er auf privatem Grund wächst und der Eigentümer einverstanden ist.

Anders sieht es aus, wenn der Strauch auf öffentlichem Gelände steht – etwa am Straßenrand oder im Park. Hier gilt: Finger weg. In vielen Bundesländern ist das Pflücken von Wildpflanzen auf öffentlichen Flächen untersagt oder nur in kleinen Mengen gestattet. Der Flieder zählt zwar nicht zu den geschützten Arten, doch wer bedenkenlos ganze Zweige abschneidet, riskiert Ärger mit der Stadt oder dem Grundstückseigentümer.

Ein absolutes Tabu ist das Beschneiden oder Fällen von Bäumen und größeren Sträuchern – das gilt als sogenannter „Baumfrevel“ und kann richtig teuer werden. Selbst wenn ein Fliederstrauch am Gehweg steht, darf er nicht einfach radikal gestutzt werden. Denn Bäume und größere Gehölze sind oft unter besonderem Schutz, besonders in städtischen Gebieten.

Die Regel ist simpel: Im Zweifel lieber nachfragen oder die Hände bei lassen. Wer jedoch von einem Nachbarn die Erlaubnis hat, darf ruhig ein paar Blüten für die Vase mitnehmen – das ist nicht nur erlaubt, sondern auch eine kleine Freude des Frühlings.

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