Wann endet die Witwenrente?

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene. Doch nicht in jedem Fall läuft sie lebenslang. Es gibt bestimmte Lebenssituationen, in denen die Zahlung endet.

Heirat beendet die Witwenrente

Heiratet der oder die Hinterbliebene erneut, erlischt die Witwen- oder Witwerrente. Das gilt sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente. Der Anspruch endet dabei mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die neue Ehe geschlossen wird. Beispiel: Wenn im Mai geheiratet wird, fließt die Rente noch bis zum 31. Mai – danach nicht mehr.

Entscheidung für Rentensplitting

Ein weiterer Grund für das Ende der Hinterbliebenenrente ist die Wahl des Rentensplittings. Wer während der Ehe oder nach dem Tod des Partners auf eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche pocht, kann sich für das sogenannte Rentensplitting entscheiden. In diesem Fall endet die Witwen- oder Witwerrente, da das Splitting eine andere Form der Altersvorsorge darstellt. Es ist daher wichtig, vor einer endgültigen Entscheidung genau abzuwägen, welche Variante langfristig vorteilhafter ist.

Grundsätzlich gilt: Die Hinterbliebenenrente soll die finanzielle Lücke nach dem Verlust des Ehepartners schließen. Werden neue familiäre oder rechtliche Verhältnisse geschaffen – sei es durch Heirat oder durch Rentenumstellung –, wird die Leistung entsprechend angepasst oder ganz beendet. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei der Rentenversicherung beraten lassen.

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