Wird Flieder in Deutschland verboten?

Nein, bisher ist der klassische Flieder – gemeint ist meist der Sommerflieder (Buddleja davidii) – in Deutschland nicht gesetzlich verboten. Doch die Diskussion um sogenannte Neophyten, also nicht heimische Pflanzenarten, wird immer lauter. Besonders Naturschutzverbände warnen davor, Arten wie den Sommerflieder oder den Japanischen Staudenknöterich weiter in Gärten zu pflanzen.

Der Grund: Diese Pflanzen breiten sich oft schnell aus, verdrängen heimische Arten und gefährden die natürliche Artenvielfalt. Der Sommerflieder etwa wird zwar wegen seiner üppigen Blüten und der Bienenfreundlichkeit gern angepflanzt, kann aber außerhalb des Gartens zu einem echten Platzhirsch werden.

Seit 2019 gilt in Deutschland die sogenannte „Bundesartenschutzverordnung“, die den Verkauf und die Verbreitung bestimmter invasiver Arten einschränkt. Doch der Sommerflieder steht bisher nicht auf dieser schwarzen Liste – anders als beispielsweise die Kanadische Goldenrod oder der Drüsiges Springkraut. Dennoch raten Experten: Lieber auf heimische Alternativen setzen.

Heimische Pflanzen wie Sommerflieder-Ersatzarten – etwa die Schmetterlingsstrauch-Heidelbeere oder die echte Königskerze – bieten genauso viel Farbe und sind für Insekten oft noch wertvoller. Wer seinen Garten naturnah gestalten möchte, tut also gut daran, vor dem Pflanzen einen Blick auf die Herkunft der Pflanzen zu werfen.

Ein Verbot könnte kommen – wer heute vorsichtig ist, schützt nicht nur die Natur, sondern auch seinen eigenen Garten vor ungebetenen „Eroberern“.

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