Wird „Gelb“ großgeschrieben?

Die Frage, ob „Gelb“ ein Namenswort ist, berührt eine grundlegende Regel der deutschen Rechtschreibung. Im Allgemeinen werden Farbnamen wie gelb, blau, grün oder rot nicht großgeschrieben – sie gelten als gewöhnliche Substantive oder Adjektive, je nach Kontext, und sind keine Eigennamen.

Ein Satz wie „Das Auto ist gelb“ zeigt klar: Hier ist „gelb“ ein Beschreibungsmerkmal, kein Eigenname. Genauso verhält es sich mit anderen Farben – sie folgen der üblichen Kleinschreibung, solange sie nicht Teil eines zusammengesetzten Eigennamens sind.

Interessant wird es, wenn Farben tatsächlich Teil eines Eigennamens werden. Zum Beispiel bei „der Gelbe Fluss“ (Huang He) oder „der Schwarze Peter“. In solchen Fällen dient die Farbe als fester Bestandteil einer geografischen oder kulturellen Bezeichnung und erhält daher eine besondere Bedeutung. Auch in Markennamen wie „die rote Ampel“ oder „das weiße Porzellan“ bleibt die Farbe kleingeschrieben, außer sie ist untrennbar mit einer Marke verknüpft.

Ein weiterer Sonderfall sind Farbadjektive aus Eigennamen, wie „Wiener Gelb“ (von Wiener Walnussgelb) oder „Berlinertapetengrün“. Hier stammt die Farbbezeichnung von einem Ort und wird dann großgeschrieben. Das zeigt: Die Groß- oder Kleinschreibung hängt stark vom Kontext ab.

Im täglichen Sprachgebrauch gilt daher: Farben sind keine Eigen-, sondern Gattungsnamen. Es sei denn, sie sind untrennbar mit einem Namen verbunden – dann macht die Ausnahme die Regel erst deutlich.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen