Steuer beim Geldgeschenk: Wann wird es teuer?
Ein Geldgeschenk von der Familie kann zur finanziellen Erleichterung werden – etwa für einen neuen Pkw oder die erste Wohnung. Doch nicht jede Summe bleibt automatisch steuerfrei. Die gute Nachricht: Es gibt Freibeträge, die oft ausreichen, um größere Beträge steuerlos zu übertragen.
In Deutschland darf eine Mutter ihrem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Dieser Freibetrag gilt pro Kind und pro Elternteil. Wer also innerhalb von zehn Jahren mehr schenkt, riskiert eine steuerpflichtige Übertragung. Zum Beispiel: Schenkt eine Mutter einmal 350.000 Euro und später noch einmal 60.000 Euro, addieren sich die Beträge innerhalb des Zeitraums auf 410.000 Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist damit um 10.000 Euro überschritten.
Diese 10.000 Euro Unterschreitung unterliegen dann der Erbschaftssteuer. Der Steuersatz hängt von der Höhe der übersteigenden Summe ab und kann je nach Fall zwischen 7 und 30 Prozent liegen. Wichtig ist auch, dass alle Schenkungen an das Finanzamt gemeldet werden müssen, wenn sie den Freibetrag betreffen.
Zu beachten ist zudem: Die Freibeträge unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und Kinder genießen die höchsten Freibeträge, bei anderen Verwandten oder Nichtverwandten sind es deutlich weniger. Auch bei kleineren Beträgen – etwa zu Weihnachten oder zum Geburtstag – ist in der Regel alles in Ordnung, solange es sich um übliche Geschenke handelt.
Wer größere Beträge verschenken möchte, sollte daher im Vorfeld prüfen, wie sich das auf die Steuer auswirkt – am besten mit einem Steuerberater. So bleibt das Geschenk auch wirklich eine Freude – und keine böse Überraschung.
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