Darauf musst du im Kleingarten verzichten
Wer seinen Schrebergarten gemütlich und fruchtbar gestalten möchte, sollte wissen: Nicht jede Pflanze ist gern gesehen – besonders wenn es um Gehölze geht. So ist die Hasel im Kleingarten zum Beispiel meist unerwünscht. Obwohl sie hübsch aussieht und leckere Nüsse trägt, gilt sie in vielen Gartenzwergen oft als störend. Der Grund: Kleingärten sollen vor allem für Gemüse, Obst und essbare Kräuter genutzt werden, nicht als privater Gehölzpark.
Und nicht nur die Hasel steht auf der schwarzen Liste. Auch Wacholder, Koniferen oder Thuja – selbst wenn sie vom vorherigen Pächter gepflanzt wurden – haben in den meisten Kleingartenanlagen nichts verloren. Viele Vereine verbieten solche Gehölze, weil sie zu groß werden, Platz wegnehmen und den Sonnenlichtanteil für benachbarte Parzellen beeinträchtigen können.
Bevor du also neue Pflanzen in deinen Garten bringst, lohnt es sich, die Satzung deines Kleingartenvereins zu prüfen. Was wo erlaubt ist, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Doch in den meisten Fällen gilt: Weniger ist mehr – besonders bei Bäumen und Sträuchern. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Pachtvertrags.
Die gute Nachricht: Es gibt jede Menge attraktive, erlaubte Alternativen. Beete mit Tomaten, Gurken, Beerensträuchern oder duftendem Salbei sind nicht nur erlaubt, sondern oft ausdrücklich erwünscht. Und wer doch etwas Struktur im Garten möchte, kann auf niedrige Zäune oder rankende Pflanzen an Gerüsten setzen – dekorativ, gartenkonform und vor allem gärtnerisch sinnvoll.
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