Malen und bildliche Darstellungen im Islam

Die Frage, ob das Malen und das Erschaffen von Kunstwerken im Islam erlaubt ist, beschreibt ein vielschichtiges Thema der islamischen Rechtslehre. Grundsätzlich unterscheidet die Tradition sehr genau zwischen der Art des Mediums und dem dargestellten Motiv.

Besonders streng wird das Erstellen von dreidimensionalen Figuren betrachtet. Das Anfertigen von Skulpturen oder Statuen, die einen Schatten werfen, gilt nach vorherrschender Meinung als verboten. Dies geht historisch auf das Bestreben zurück, jede Form von Götzenanbetung zu verhindern und die Schöpferkraft Gottes zu wahren.

Anders verhält es sich bei zweidimensionalen Darstellungen. Zeichnungen und Gemälde von Lebewesen auf Papier, Wänden oder Textilien gelten bei vielen Gelehrten nicht als absolut verboten, sondern als verwerflich (makrūh). Das bedeutet, dass davon abgeraten wird, es jedoch keine direkte Sünde darstellt.

Vollkommen unbedenklich sind hingegen Darstellungen von unbelebter Natur wie Landschaften, Pflanzen oder architektonischen Elementen. Aus diesem Grund haben sich über die Jahrhunderte hinweg insbesondere die Kalligrafie und geometrische Ornamentik als zentrale Kunstformen der islamischen Kultur etabliert.

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