Geschäftsfähigkeit bei beginnender Demenz
Die Diagnose einer Demenzerkrankung wirft bei Betroffenen und ihren Angehörigen viele drängende Fragen auf. Neben gesundheitlichen Aspekten rücken rasch rechtliche Themen in den Mittelpunkt: Was bedeutet die Erkrankung für den Alltag, das Vermögen und eigenständige Entscheidungen? Eine zentrale Sorge ist dabei, ob Erkrankte weiterhin rechtlich handeln dürfen.
Die rechtliche Lage ist hierzu eindeutig: Zu Beginn einer Demenzerkrankung sind Betroffene in der Regel noch voll geschäftsfähig. Eine medizinische Diagnose führt keineswegs automatisch zum Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit. Solange die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen im Wesentlichen erhalten sind, können Erkrankte alle Verträge – vom Einkauf über Bankgeschäfte bis hin zu Mietverträgen – weiterhin völlig selbstständig und rechtswirksam abschließen.
Erst wenn die Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass eine freie Willensbestimmung nicht mehr möglich ist, erlischt die Geschäftsfähigkeit. Da dieser Prozess oft schleichend verläuft, bietet die Anfangsphase ein wichtiges Fenster für die Zukunftsvorsorge. Betroffene sollten diese Zeit nutzen, um mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung festzulegen, wer im späteren Verlauf Angelegenheiten in ihrem Sinne regeln soll. Auf diese Weise bleibt das eigene Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt.
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