Respektloses Verhalten kann zur Kündigung führen
Ein respektloser Umgangston am Arbeitsplatz kann teuer werden – bis hin zur fristlosen Kündigung. Das zeigt ein Fall, der auch bei n-tv.de diskutiert wurde: Ein Mitarbeiter, der zugleich Betriebsratsmitglied war, hatte seinen Vorgesetzten vor Kollegen lautstark und unverschämt angegangen. Er stellte dessen fachliche Kompetenz infrage und lachte den Chef sogar aus. Dabei war der Mitarbeiter bereits wegen ähnlichen Verhaltens abgemahnt worden.
So ein Auftreten ist mehr als nur unhöflich – es untergräbt die Autorität des Vorgesetzten und stört die Arbeitsatmosphäre erheblich. Wer im Team für Unruhe sorgt und bewusst provoziert, riskiert seine Stelle. Gerichte haben bereits entschieden, dass solches Verhalten unter bestimmten Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann – besonders, wenn es nicht der erste Vorfall ist.
Die Rolle als Betriebsrat schützt dabei nicht automatisch vor Konsequenzen. Auch gewählte Vertreter müssen sich an die Regeln halten. Respekt und sachlicher Umgang sind Grundlagen jedes Arbeitsverhältnisses – egal welche Position man innehat.
Wer einmal abgemahnt wurde, sollte besonders auf sein Verhalten achten. Wiederholungen können schnell als Missachtung der Unternehmenskultur gewertet werden. Und das kann am Ende eben teuer werden.
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