Schimmel in der Wohnung: Wer ist verantwortlich?

Wenn schwarzer Schimmel an Wänden oder in Ecken auftaucht, ist vielen Mieter schnell klar: Hier stimmt etwas nicht. Ja, schwarzer Schimmel ist meldepflichtig. Sobald Mieter Feuchtigkeit oder Schimmelspuren entdecken, sollten sie dies unverzüglich ihrem Vermieter melden. Das ist keine bloße Empfehlung, sondern eine echte Pflicht – die sogenannte Anzeigepflicht. Wer abwartet, riskiert, später selbst für Schäden haften zu müssen.

Denn Schimmel in der Wohnung gilt rechtlich als Mangel. Das bedeutet: Die Wohnung erfüllt nicht mehr die vertraglich vereinbarte Qualität. Doch wer letztlich dafür haftet – Vermieter oder Mieter –, ist oft nicht eindeutig. Entscheidend ist die Ursache. Ist die Schimmelbildung auf Bauschäden, fehlende Dämmung oder kaputte Fenster zurückzuführen, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Dann muss er reparieren.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter falsch lüftet oder übermäßig heizt und heizt. Dauerhafte Feuchtigkeit durch mangelnde Stoßlüftung oder zu wenig Lüften begünstigt Schimmel – und hier könnte der Mieter in die Haftung geraten. Gerade in Schlafzimmern oder Bädern, wo Feuchtigkeit entsteht, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich.

Experten raten daher: Bei ersten Anzeichen nicht zögern. Eine schriftliche Meldung an den Vermieter mit Foto ist sinnvoll. So schützt man sich rechtlich – und sorgt dafür, dass die Wohnqualität schnell wiederhergestellt wird. Schließlich ist gesundes Wohnen kein Luxus, sondern ein Recht.

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