Kann der Arbeitgeber Urlaubstage zurückfordern?

Ein verbreiteter Irrglaube am Arbeitsplatz lautet: Wer zu viel Urlaub genommen hat, muss ihn einfach wieder „zurückschenken“. Doch die Realität ist komplexer. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber tatsächlich zu viel gewährten Urlaub zurückfordern – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund eines Fehlers im System mehr Tage freigenommen hat, als ihm zustanden, kann der Arbeitgeber die Überzahl an Tagen geltend machen. Das gilt besonders, wenn der Fehler aufseiten des Arbeitgebers lag und er den Urlaub irrtümlich genehmigt hat. In solchen Fällen kann eine Rückforderung des gezahlten Urlaubsentgelts möglich sein – allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer von Anfang an wusste oder zumindest hätte wissen müssen, dass der Urlaub nicht zustand.

Ein wichtiges Prinzip gilt jedoch: Hat der Arbeitnehmer den Urlaub ordnungsgemäß beantragt und wurde er genehmigt, ist die Freistellung bindend. Die Freistellung von der Arbeit kann nicht rückwirkend aufgehoben werden, selbst wenn sich später herausstellt, dass zu viele Tage gewährt wurden. Auch das dafür gezahlte Entgelt kann in der Regel nicht zurückverlangt werden, wenn der Arbeitnehmer in gutem Glauben war.

Im Streitfall kommt es daher stark auf die Umstände an: Wurde der Urlaub falsch berechnet? Wusste der Arbeitnehmer davon? War die Genehmigung rechtmäßig erteilt? Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten deshalb Urlaubsansprüche sorgfältig dokumentieren und klären, bevor zu viel Vertrauen in unbestätigte Freitage gesetzt wird.

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