Kann eine Gutschrift zurückgebucht werden?
Ja, eine Gutschrift kann an den Absender zurücküberwiesen werden – und das jederzeit, ohne dass eine gesetzliche Frist besteht. Viele Überweisungen, die auf Ihr Konto eingehen, sind irrtümlich oder unerwünscht: etwa bei falsch übermittelten Kontodaten oder doppelten Zahlungen. In solchen Fällen ist es nur fair, das Geld zurückzusenden.
Um die Rücküberweisung vorzunehmen, benötigen Sie lediglich die Angaben des ursprünglichen Absenders. Diese finden Sie direkt auf Ihrem Kontoauszug oder in der Liste Ihrer Umsätze. Dort sind Name, IBAN und oft auch der Verwendungszweck vermerkt. Mit diesen Daten können Sie eine neue Überweisung an den Absender einrichten – ganz wie bei einer normalen Zahlung.
Wichtig:Bevor Sie eine Gutschrift zurückbuchen, ist es sinnvoll, kurz mit dem Absender Rücksprache zu halten, besonders wenn die Zahlung nicht eindeutig ersichtlich ist. So vermeiden Sie Missverständnisse. Zudem: Solange das Geld nicht rechtswirksam an Sie übergegangen ist, sollten Sie es nicht verfügen, wenn eine Rückgabe geplant ist.
Die meisten Banken, wie etwa die BW-Bank, unterstützen diesen Prozess transparent über die Kontobewegungen. Eine Rücküberweisung ist somit einfach, sicher und in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Wer auf Nummer sicher gehen will, fügt bei der Rücküberweisung einen Hinweis wie „Zurückzahlung einer irrtümlichen Gutschrift“ im Verwendungszweck bei.
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