Vollzeitjob und Nebenjob: Was ist erlaubt?

Wer neben einer Vollzeitbeschäftigung etwas dazuzuverdienen möchte, fragt sich oft, ob ein zusätzlicher Nebenjob rechtlich zulässig ist. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es dabei gesetzliche Grenzen und steuerliche Besonderheiten, die Beschäftigte kennen sollten.

Der wichtigste Rahmen ist das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten gelten nämlich für die Gesamtsumme aller Tätigkeiten. Wer bereits im Hauptberuf arbeitet, darf zusammen mit dem Nebenjob nicht mehr als 48 Stunden pro Woche oder zehn Stunden am Tag arbeiten. Zudem verlangen die meisten Arbeitsverträge, dass der Hauptarbeitgeber vor Aufnahmen der Nebentätigkeit informiert oder um Zustimmung gebeten wird.

Finanziell lohnen sich bestimmte Arbeitsmodelle besonders: Ein Minijob bis 520 Euro im Monat ist für Arbeitnehmer in der Regel sozialabgabenfrei und pauschal versteuert. Wer sich darüber hinaus im gemeinnützigen oder sportlichen Bereich engagiert – etwa als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer –, kann über die Übungsleiterpauschale sogar bis zu 3.000 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen.

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