Fahrtkosten beim Minijob: Was Arbeitgeber wissen müssen

Ein Minijob bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte viele Vorteile. Doch wie sieht es eigentlich mit den Anfahrtskosten aus? Können Sie Ihren Minijobbern die Kosten für den Arbeitsweg erstatten, ohne dass die Verdienstgrenze überschritten wird?

Die gute Nachricht lautet: Ja, das ist problemlos möglich. Arbeitgeber können ihren Minijobbern einen zusätzlichen Fahrtkostenzuschlag für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen. Das Beste daran ist, dass dieser Zuschlag steuerfrei bleibt und rechtlich nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt.

Da der Zuschlag nicht zum regulären Verdienst gezählt wird, hat er keinerlei Auswirkungen auf die monatliche Verdienstgrenze des Minijobs. Der Betrag kommt somit brutto wie netto bei Ihren Angestellten an. Für Arbeitgeber ist dies eine hervorragende Möglichkeit, die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu steigern und Mobilität im Alltag gezielt zu fördern.

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