Bin ich mit Bürgergeld krankenversichert?
Ja, wenn Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie in der Regel weiterhin krankenversichert. Die Art der Versicherung hängt jedoch davon ab, wie Sie zuletzt abgesichert waren.
Wenn Sie zuletzt privat krankenversichert waren, bleibt diese Versicherung während des Bezug von Bürgergeld grundsätzlich bestehen. Der Staat übernimmt in diesem Fall die Kosten für einen angemessenen Basisschutz. Dafür gibt es einen festgelegten Höchstbetrag, den die Agentur für Arbeit übernimmt. Sollte Ihr tatsächlicher Beitrag darüber liegen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen – es sei denn, Sie beantragen einen Zuschuss.Wichtig ist: Diese Regelung gilt nicht nur für Sie, sondern auch für andere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, also beispielsweise Ihren Partner oder Ihre Kinder, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Kinder sind meist familienversichert, unabhängig von der Versicherungsart der Eltern.
Es lohnt sich, frühzeitig mit der zuständigen Jobcenter-Beratung zu sprechen, um sicherzustellen, dass Ihre Beiträge geregelt sind und Sie keinen Anspruch verlieren. Unterlagen wie der Versicherungsnachweis oder die aktuelle Beitragsrechnung sollten immer bereitgehalten werden.
Ein Merkblatt zur Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort werden auch die genauen Voraussetzungen und der Antragsweg erklärt.
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