Was kostet ein 165-Euro-Job den Arbeitgeber?

Wer als Arbeitgeber eine Aushilfe auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung anstellt – beispielsweise mit einem Monatsverdienst von 165 Euro –, muss neben dem eigentlichen Lohn Nebenkosten einplanen. Sämtliche Beiträge werden dabei gebündelt über die Minijob-Zentrale abgewickelt.

Für gewerbliche Unternehmen belaufen sich die pauschalen Abgaben auf insgesamt maximal 31,4 Prozent des Arbeitslohns. In diesem Satz sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine pauschale Lohnsteuer sowie gesetzliche Umlagen (etwa für Mutterschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) enthalten. Bei einem Gehalt von 165 Euro entspricht das einer zusätzlichen Belastung von höchstens rund 51,81 Euro im Monat.

Der Abrechnungsaufwand ist überschaubar: Die Arbeitgeber übermitteln die genauen Beträge monatlich per elektronischem Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale und überweisen die Abgaben direkt dorthin.

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