Vollzeitjob und Minijob gleichzeitig: Was ist erlaubt?
Viele Menschen überlegen, sich neben ihrem Hauptberuf etwas dazuzuverdienen. Grundsätzlich ist es völlig legal, trotz Vollzeitstelle einen Minijob auszuüben. Allerdings setzt das Arbeitsrecht hier klare Grenzen, die Beschäftigte unbedingt einhalten müssen.
Die wichtigste Vorgabe betrifft die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Zusammen dürfen Haupt- und Nebenjob maximal 48 Stunden in der Woche umfassen. An einzelnen Tagen sind bis zu zehn Arbeitsstunden erlaubt, solange die Erholungszeiten eingehalten werden. Zudem verlangen die meisten Arbeitsverträge, dass der Hauptarbeitgeber vorab über die Nebentätigkeit informiert wird.
Finanziell zahlt sich der Zusatzaufwand meist aus: Ein erster Minijob bleibt für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei. Besondere Vorteile bieten zudem Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer, bei denen über die Aufwandspauschale bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
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