Nebenjob und Steuern: Was Sie bei der Zweitbeschäftigung beachten müssen
Wer sich neben seinem Hauptberuf etwas dazuverdienen möchte, fragt sich schnell, wie viel vom zusätzlichen Gehalt am Ende tatsächlich auf dem Konto landet. Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Sie im Zweitjob verdienen.
Handelt es sich um einen klassischen Minijob innerhalb der gesetzlichen Verdienstgrenze, bleibt das Einkommen für Arbeitnehmer in der Regel abgabenfrei, da der Arbeitgeber die Steuern pauschal übernimmt.
Liegen die Einkünfte aus der Nebentätigkeit jedoch über der Minijob-Grenze, wird die Zweitbeschäftigung über die Steuerklasse VI abgerechnet. In dieser Steuerklasse greifen keinerlei Freibeträge wie der Grundfreibetrag, da diese bereits über die erste Lohnsteuerkarte beim Hauptjob berücksichtigt werden. Aus diesem Grund fallen die monatlichen Abzüge auf den ersten Blick sehr hoch aus.
Finanziell ist das jedoch kein dauerhafter Nachteil: Im Endeffekt wird das Einkommen aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet und nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Reichen Sie im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, wird die Abrechnung korrigiert und zu viel gezahlte Steuer erstattet.
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