Immobilie an Kinder schenken: So sparen Sie Steuern

Ja, Sie können Ihr Eigentum verschenken – und das kann sich steuerlich lohnen. Besonders beliebt ist die Schenkung einer Immobilie an die eigenen Kinder. Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu Lebzeiten überschreiben, können Ihre Kinder später bei der Erbschaft deutlich Steuern sparen.

Der Schenkungsvertrag muss notariell beglaubigt werden – das ist Pflicht. Erst dann ist die Übertragung rechtskräftig. Ohne Notar ist die Schenkung nicht gültig, vor allem bei Immobilien. Der Notar sorgt dafür, dass alles ordnungsgemäß läuft und der Kaufvertrag im Grundbuch eingetragen wird.

Ein großer Vorteil: Das Finanzamt gewährt pro Kind und Elternteil einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro bei Schenkungen. Das bedeutet, dass Ihre Kinder bis zu dieser Summe steuerfrei erhalten – egal, ob es sich um Geld, ein Auto oder eben eine Immobilie handelt. Und das Beste: Dieser Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Schenken Sie beispielsweise heute ein Haus im Wert von 350.000 Euro, können Sie in zehn Jahren erneut bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen.

Trotzdem sollten Sie gut überlegen: Sobald die Immobilie den Besitzer wechselt, haben Sie als Eltern keinen Anspruch mehr darauf – auch nicht, wenn Sie weiter darin wohnen. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Kind einen Wohnrechtvertrag aufzusetzen, um sich abzusichern.

Die Schenkung kann eine kluge Entscheidung sein – vor allem steuerlich. Doch denken Sie an die langfristigen Konsequenzen, bevor Sie das Erbe vorab übergeben.

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