Pflanzen im Handgepäck – was ist erlaubt?
Wenn du im Urlaub lieber eine Erinnerung mit grünem Blatt als im Souvenirstand kaufst, fragst du dich vielleicht: Darf ich Pflanzen im Handgepäck mitnehmen? Die Antwort ist: Ja, aber mit Einschränkungen.
In die Schweiz darfst du bestimmte Pflanzen ohne zolltechnische Kontrolle einführen – allerdings nur in begrenzten Mengen. Früchte und Gemüse, ausgenommen Kartoffeln, sind bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm erlaubt. Wenn du also Tomaten, Äpfel oder Zitronen aus dem mediterranen Garten mit nach Hause nehmen möchtest, ist das in Ordnung – solange du die Menge nicht überschreitest.
Auch Schnittblumen sind willkommen, allerdings nur bis zu 3 Kilogramm. Wer also einen Strauß vom Wochenmarkt in der Toskana oder der Provence mitnehmen möchte, sollte auf das Gewicht achten.
Wichtig ist jedoch: Auch wenn keine Grenzkontrolle erfolgt, unterliegen diese pflanzlichen Mitbringsel der Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass sie steuerpflichtig sind, auch wenn du sie geschenkt bekommen hast oder selbst gepflückt hast. In der Praxis wird dies selten kontrolliert, rechtlich aber bleibt die Verpflichtung bestehen.
Was du nicht einfach so mitnehmen darfst, sind lebende Pflanzen mit Wurzeln, Samen oder exotische Gewächse – die unter strengeren Vorschriften stehen, oft aus Tierschutz- oder Pflanzenschutzgründen.
Als Reisender lohnt sich also ein Blick auf das Gewicht und die Art der Pflanze. Kleine Mengen Obst, Gemüse oder Blumen sind meist kein Problem – aber wer mehr will, sollte sich vorher informieren.
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