Kündigung von Abos: Jetzt monatlich möglich

Seit dem 13. Februar 2024 ist es für Verbraucher einfacher geworden, unerwünschte Abos zu kündigen. Dank des Gesetzes für faire Verbraucherverträge können Kunden nun bei automatisch verlängerten Verträgen monatlich kündigen – und das unabhängig von langen Laufzeiten oder versteckten Klauseln.

Früher mussten viele monatelang warten, bis sie ein Abo beenden konnten, selbst wenn sie es längst nicht mehr nutzen. Das hat sich geändert. Ob Streaming-Dienst, Fitness-App oder Zeitschrift – wer ein Abo hat, das sich automatisch verlängert, kann es nun mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

Das Gesetz schützt vor allem vor unfairen Praktiken, bei denen Verbraucher oft unfreiwillig an Verträge gebunden blieben. Es gilt für alle Verträge, die nach dem 1. Februar 2024 abgeschlossen oder verlängert wurden. Wichtig ist: Die Kündigung sollte schriftlich oder per E-Mail erfolgen, am besten mit Lesebestätigung, um später keine Beweisprobleme zu haben.

Einige Anbieter haben die neuen Regeln bereits umgesetzt, andere folgen noch. Sollte ein Unternehmen dennoch Schwierigkeiten machen, haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden oder eine formelle Beschwerde einzureichen.

Das Fazit: Die monatliche Kündigung ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbrauchermacht. Wer ein Abo nicht mehr braucht, sollte es ohne schlechtes Gewissen beenden – einfach und rechtssicher.

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