Kann man in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Ja, in bestimmten Fällen ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche durchaus möglich – allerdings nicht automatisch, sondern nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Wird ein Deutscher im Ausland in eine andere Nationalität eingebürgert, droht normalerweise der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Um das zu verhindern, kann vor der Einbürgerung im Ausland eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden.

Diese Genehmigung erteilt das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Es ist also wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen – idealerweise, bevor die neue Staatsbürgerschaft angenommen wird. Ohne diese Genehmigung verliert man in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit, sobald die neue Staatsbürgerschaft wirksam wird.

Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist vor allem dann sinnvoll, wenn man starke Bindungen nach Deutschland hat – etwa durch Familie, berufliche oder wirtschaftliche Interessen. Aber auch aus persönlichen oder kulturellen Gründen entscheiden sich viele dafür, ihren deutschen Pass zu behalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass Deutschland grundsätzlich keine mehrfache Staatsbürgerschaft fördert. Ausnahmen gelten jedoch beispielsweise bei der Einbürgerung von Ausländern in Deutschland – dort kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen werden. Auch bei Geburt in sogenannten Optionsstaaten (wie der Türkei oder den USA) kann es zu mehreren Staatsbürgerschaften kommen.

Wer plant, eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen, sollte sich daher frühzeitig beim Bundesverwaltungsamt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung beraten lassen. Die Regelungen sind komplex, doch mit der richtigen Vorbereitung kann man seine deutsche Identität bewahren.

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