Darf man im Wald pinkeln? Das kostet richtig Geld!
Wer im Wald mal schnell austreten muss, kennt das Dilemma: Ist es wirklich verboten, einfach hinter den nächsten Baum zu gehen? Die Antwort lautet: Ja – und das kann teuer werden.
Laut dem deutschen Bußgeldkatalog gilt sogenanntes „Wildpinkeln“ als Ordnungswidrigkeit – egal ob am Straßenrand, auf einem Feld oder eben im Wald. Wer dabei erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe zwischen 35 und sattem 5000 Euro. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, hängt von der Situation ab: In der Stadt wird strenger geahndet als in abgelegenen Wäldern, und besonders unbeliebt ist es, wenn man seine Notdurft in der Nähe von Wegen oder öffentlichen Plätzen verrichtet.
Warum wird das geahndet? Es geht nicht nur um Anstand, sondern auch um Umweltschutz. Urin kann in empfindlichen Ökosystemen die Pflanzenwelt beeinträchtigen. Außerdem macht es keinen guten Eindruck für andere Spaziergänger – besonders an beliebten Wanderwegen oder in der Nähe von Spielplätzen.
Trotzdem: Wer mit Kindern unterwegs ist oder eine medizinische Notlage hat, wird meist nicht mit dem vollen Bußgeld konfrontiert. Dennoch gilt: Wo immer möglich, lieber warten – oder zumindest diskret und abseits von Wegen agieren. Besser noch: Toiletten nutzen, wenn sie in der Nähe sind – etwa an Parkplätzen oder Wanderhütten.
Also: Ja, der Wald ist frei zugänglich – aber nicht als öffentliches Klo. Wer das vergisst, zahlt unter Umständen einen stolzen Preis dafür.
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