Kann der Familienbonus rückwirkend beantragt werden?

Seit 2022 gibt es eine wichtige Änderung beim Familienbonus Plus: Der Absetzbetrag wurde rückwirkend erhöht. Das bedeutet, dass Eltern nicht nur ab dem aktuellen Jahr profitieren, sondern auch für den Zeitraum ab Jänner 2022 mehr Geld erhalten – vorausgesetzt, sie haben den Bonus bereits beantragt oder reichen ihn nach.

Wie erfolgt die Beantragung?

Der Familienbonus Plus kann auf zwei Wegen geltend gemacht werden: Entweder direkt über das Formular E30 in der Lohnverrechnung beim Arbeitgeber oder rückwirkend über die Jahressteuererklärung. Wer sich frühzeitig über das E30-Formular eingetragen hat, bekommt die angepasste, höhere Auszahlung automatisch und rückwirkend ab 2022. Es lohnt sich daher, den Antrag nachzureichen – besonders, wenn man den Bonus bisher verpasst hat oder nicht wusste, dass eine Erhöhung erfolgt ist.

Wichtig ist auch: Die rückwirkende Erhöhung betrifft nicht nur neue Anträge, sondern alle, die im Jahr 2022 bereits Anspruch darauf hatten. Wer also beispielsweise über die Steuererklärung abrechnet, sollte prüfen, ob sich eine Korrektur lohnt. In vielen Fällen führt dies zu einer höheren Erstattung.

Grundsätzlich gilt: Je früher der Familienbonus Plus beantragt wird, desto eher fließt das Geld – und dank der Anpassung ab 2022 zahlt es sich oft doppelt aus, auch für bereits abgeschlossene Jahre.

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