Kann man eine Online-Überweisung bei der Sparkasse noch zurückholen?
Ein Zahlungsverstoß im Online-Banking – das passiert schneller, als man denkt. Ein falsch überwiesener Betrag kann schnell zu einem teuren Fehler werden. Doch gibt es eine Chance, das Geld zurückzuholen?, wenn man versehentlich an die falsche Person überwiesen hat?
Die gute Nachricht: Ja, in manchen Fällen ist ein Rückruf möglich – aber nur, wenn die Überweisung noch nicht beim Empfänger eingegangen ist. Solange der Betrag nicht gutgeschrieben wurde, kann die Sparkasse den Auftrag in der Regel noch stornieren. Dafür musst du sofort handeln und einen sogenannten Überweisungsrückruf bei deiner Sparkasse beantragen.
Es reicht jedoch nicht, einfach nur zu warten. Du solltest sofort telefonisch oder persönlich in deiner Filiale vorsprechen. Je früher du handelst, desto größer sind die Chancen, dass die Überweisung noch eingefangen wird. Sobald das Geld allerdings auf dem Konto des Empfängers ist, wird es schwierig. Dann musst du dich direkt an den Empfänger wenden – oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Einige Überweisungen, besonders innerhalb des SEPA-Raums, sind heute oft schon innerhalb weniger Minuten gutgeschrieben. Deshalb gilt: Sorgfalt vor dem Absenden ist das A und O. Immer noch einmal prüfen: Empfängername, IBAN und Betrag. Ein kleiner Moment der Vorsicht kann viel Ärger sparen.
Wer trotzdem einen Fehler macht, sollte keine Zeit verlieren. Bei der Sparkasse zählt jede Minute. Je schneller du reagierst, desto höher die Hoffnung, dass dein Geld doch noch zurückkommt.
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