Arbeitslosengeld im Ausland beziehen – geht das?
Ja, es ist durchaus möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen, während man im Ausland nach einem neuen Job sucht – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Wer in Deutschland arbeitslos gemeldet ist und seine Stellensuche ins EU-Ausland verlegt, kann weiterhin Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Diese Regelung nennt man Leistungsmitnahme.
Wichtig ist: Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes im Ausland ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt. Innerhalb dieser Zeit darf man legal in einem anderen EU-Land nach einer passenden Stelle suchen, ohne seine Ansprüche in Deutschland zu verlieren. Eine Voraussetzung ist, dass man sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit abmeldet und den Umzug der Stellensuche ins Ausland anmeldet.
Die Regelung soll Menschen unterstützen, die im europäischen Ausland bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erwarten. Denn oft sind bestimmte Berufe im Nachbarland besser nachgefragt oder besser bezahlt. Dennoch bleibt die Bindung an die deutsche Agentur für Arbeit bestehen: Man muss weiterhin aktiv auf Jobsuche sein und entsprechende Nachweise erbringen.
Interessant ist auch, dass die Leistungsmitnahme unter bestimmten Umständen verlängert werden kann – etwa, wenn man kurz vor einer konkreten Einstellung steht. Doch auch dann gilt: Ohne Absprache mit der Behörde läuft das Risiko, die Leistungen zu verlieren.
Wer also im Ausland eine neue berufliche Perspektive sucht, sollte frühzeitig mit seiner Arbeitsagentur sprechen. Mit der richtigen Vorbereitung kann die Jobsuche über die Grenzen hinaus erfolgreich sein – und das Arbeitslosengeld bleibt in der Zwischenzeit erhalten.
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