Kann man wegen Verleumdung angezeigt werden?

Ja, man kann wegen Verleumdung angezeigt werden – allerdings läuft das nicht automatisch über die Staatsanwaltschaft wie bei anderen Straftaten. Wer sich durch falsche Behauptungen in seiner Ehre verletzt fühlt, kann selbst eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das ist mittlerweile oft auch online möglich, zum Beispiel über die Website „polizei für dich“.

Wichtig ist jedoch: Bei Verleumdung reicht die Anzeige allein nicht aus. Im Gegensatz zu vielen anderen Delikten wird hier kein Amtsermittlungsverfahren eingeleitet, solange der Betroffene nicht ausdrücklich Anzeige erstattet. Das bedeutet: Nur wenn die verletzte Person selbst aktiv wird, kann rechtlich gegen den Täter vorgegangen werden.

Verleumdung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand bewusst unwahre Tatsachen behauptet, um einen anderen zu schädigen – etwa durch falsche Unterstellungen über kriminelle Handlungen oder moralisch verwerfliches Verhalten. Einfache Meinungsäußerungen oder ehrliche Irrtümer reichen dafür nicht aus.

Wer sich verleumdet fühlt, sollte daher nicht nur die Polizei einschalten, sondern auch einen Anwalt konsultieren. Denn zusätzlich zur Strafanzeige kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage oder Schadenersatzforderung sinnvoll sein. So lässt sich nicht nur die Weiterverbreitung der Behauptung stoppen, sondern auch ein Zeichen gegen Hetze und Rufschädigung setzen.

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