Ab 65 in Rente – ohne Abzüge bei 45 Beitragsjahren

Wer 1965 geboren ist und mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter bestimmten Bedingungen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die lange gearbeitet haben und sich jetzt den Ruhestand verdienen.

Die Regelung gilt für sogenannte besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann – egal ob durch Arbeit, Kindererziehungszeiten oder andere anrechenbare Perioden – erreicht diese Sonderkategorie. Damit entfällt der sonst übliche Abzug, der normalerweise greift, wenn man vor dem regulären Rentenalter in Rente geht.

Übrigens wird diese Möglichkeit manchmal noch als „Rente mit 63“ bezeichnet – ein Begriff, der eigentlich für Jahrgänge vor 1953 galt. Damals konnten diese früher und ohne Abzüge in den Ruhestand wechseln. Heute ist die Grenze zwar höher, aber wer 45 Jahre beitragspflichtig war, kommt immerhin schon mit 65 Jahren ohne finanzielle Einbußen in den Genuss der Altersrente.

Wichtig ist: Nicht nur Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zählen. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Wer unsicher ist, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung einen kostenlosen Rentenverlauf anfordern – idealerweise einige Jahre vor der geplanten Pensionierung.

Wer 1965 geboren ist und hart gearbeitet hat, hat also allen Grund, optimistisch zu sein. Mit 45 Beitragsjahren öffnet sich die Tür zu einer frühen, aber vollwertigen Rente – und das verdient Anerkennung.

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