Kann man „rechts“ steigern?

Die Frage, ob man das Wort „rechts“ steigern kann, berührt eine interessante Feinheit der deutschen Grammatik. „Rechts“ ist eine Richtungsangabe – ein Adverb, das eine Position oder Bewegung beschreibt. Und Adverbien wie „hier“, „dort“ oder eben „rechts“ werden in der Regel nicht gesteigert. Man sagt nicht „rechter“ oder „am rechtesten“, zumindest nicht im engeren Richtungssinn.

Interessant wird es, wenn man weiß, dass „recht“ auch als Adjektiv vorkommt – etwa in der Bedeutung von „korrekt“ oder „gerecht“. In diesem Fall kann eine Steigerung stattfinden: rechter (Komparativ) und rechtesten (Superlativ). Die Aussprache lautet dabei [ʁɛçt], wie im IPA angegeben. Zum Beispiel könnte man sagen: „Seine Meinung ist rechter als die andere“ – hier im Sinne von „richtiger“. Allerdings ist diese Form veraltet und klingt heute unnatürlich. Heute sagt man lieber „richtiger“.

Ein besonderer Fall ist die historische oder ironische Verwendung von „rechts“ im politischen Kontext – etwa „rechter“ als Kurzform für „rechtslastiger“. Doch auch hier bezieht sich die Steigerung nicht auf die Himmelsrichtung, sondern auf eine ideologische Einordnung.

Also: Als Richtungsangabe bleibt „rechts“ unveränderlich. Doch als Adjektiv in der Bedeutung von „richtig“ oder politisch konnotiert kann es – zumindest theoretisch – gesteigert werden. In der Alltagssprache allerdings hört man das kaum. Die klare Antwort lautet daher: Nein, man steigert „rechts“ nicht, wenn es um Lage oder Richtung geht.

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