Kann gespartes Geld auf Unterhalt angerechnet werden?

Ja, gespartes Geld kann unter bestimmten Umständen auf den Unterhalt angerechnet werden. Das Sozialamt berücksichtigt bei der Berechnung nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen der betroffenen Person. Das bedeutet: Wer Vermögen besitzt, das nicht unbedingt zum Lebensunterhalt benötigt wird, muss dieses unter Umständen einsetzen, um Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen.

Zum Vermögen zählen beispielsweise Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Bankguthaben, Aktien oder Wertpapiere. Dabei gilt: Nicht jedes Vermögen wird automatisch angerechnet. Das Sozialamt prüft immer, ob das vorhandene Vermögen „verwertbar“ ist – also ob es ohne unzumutbare Härte verkauft oder genutzt werden kann.

Ein Eigenheim, in dem die betroffene Person selbst wohnt, genießt oft einen gewissen Schutz und wird nicht einfach angerechnet. Doch freie Immobilien oder hohe Guthaben auf Konten können durchaus als Mittel zur Unterhaltsleistung angesehen werden. Auch wer Aktien oder andere Anlagen besitzt, sollte wissen: Diese können als Teil der finanziellen Leistungsfähigkeit gelten.

Grundsätzlich gilt: Wer Unterhalt zahlen soll, aber über nennenswertes Vermögen verfügt, sollte damit rechnen, dass dieses mitberücksichtigt wird. Das Ziel ist, dass niemand ohne triftigen Grund auf Sozialleistungen angewiesen ist, solange noch eigenes Vermögen vorhanden ist. Wer unsicher ist, sollte sich daher frühzeitig beraten – etwa bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt für Familienrecht.

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