Dürfen Universitäten das Gendern verlangen?

Die Frage, ob Hochschulen von Studierenden verlangen dürfen, geschlechtergerecht zu formulieren, beschäftigt seit Jahren Dozierende und Juristen. Die klare Antwort lautet: Nein – zumindest nicht zwingend. Denn das sogenannte Gendern steht in keinem Gesetz, schon gar nicht in den Prüfungsordnungen der Universitäten.

Prüfungen sind tiefe Eingriffe in Grundrechte, etwa in das Recht auf freie Berufswahl. Wer einen akademischen Abschluss braucht, um später tätig zu sein – wie etwa als Lehrer, Ingenieur oder Jurist –, darf dafür nicht an willkürlichen sprachlichen Vorgaben scheitern. Wenn das Gendern nicht ausdrücklich in der Prüfungsordnung steht, kann es auch nicht als Mangel bewertet werden. Andernfalls würde man Studierende benachteiligen, ohne dass klare Regeln vorliegen.

Die Sprache entwickelt sich – aber die Rechtsordnung bleibt klar: Niemand darf gezwungen werden, eine bestimmte Schreibweise zu verwenden, solange sie nicht rechtsverbindlich festgelegt ist. Auch wenn viele Hochschulen heute geschlechtergerechte Sprache fördern, bleibt dies ein Appell – kein Befehl. Wer in einer Hausarbeit oder Abschlussprüfung auf das Sternchen, den Doppelpunkt oder die Binnen-I-Variante verzichtet, darf dafür nicht bestraft werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont, dass akademische Leistungen nach inhaltlicher Qualität und nicht nach ideologischen oder sprachpolitischen Präferenzen bewertet werden müssen. Wer also meint, Gendern sei notwendig für mehr Inklusion – gut. Aber es darf kein Hindernis auf dem Weg zum Abschluss sein. Denn am Ende zählt das Wissen – nicht die Schreibweise.

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