Verfallen Überstunden nach einer bestimmten Zeit?
Ein oft gestelltes Fragezeichen bei Beschäftigten: Was passiert mit meinen Überstunden, wenn sie nicht ausgeglichen oder bezahlt werden? Die gute Nachricht: Wer länger gearbeitet hat, darf in der Regel nicht den Kürzeren ziehen – zumindest nicht sofort.
Laut deutschem Arbeitsrecht verfallen Überstunden nicht einfach so. Stattdessen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht innerhalb dieser Zeit entweder durch Freizeit oder durch Bezahlung abgegolten, darf der Arbeitnehmer später keinen Anspruch mehr geltend machen.
Wichtig ist jedoch: Nicht jede zusätzliche Arbeitsstunde zählt automatisch als anrechenbare Überstunde. Voraussetzung ist meist, dass die Arbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus ausdrücklich vom Arbeitgeber verlangt oder zumindest genehmigt wurde. Arbeitet jemand einfach so länger, ohne Absprache, kann der Anspruch auf Ausgleich wegfallen – selbst innerhalb der drei Jahre.
Viele Unternehmen regeln den Umgang mit Überstunden bereits im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Dort kann festgelegt sein, wie lange Überstunden gutgeschrieben bleiben oder wann ein Ausgleich erfolgen muss. Solche Regelungen können unter Umständen kürzere Fristen als die gesetzliche Dreijahresfrist vorsehen – aber niemals zu Lasten des Arbeitnehmers.
Wer unsicher ist, sollte seine Arbeitszeiten dokumentieren und bei Unklarheiten mit dem Arbeitgeber sprechen – oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Wer seine Rechte kennt, verliert seine Mehrarbeit nicht einfach so aus dem Blick.
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