Deutsche Rentner im Ausland: Krankenversicherung weiterhin gesichert?
Wenn deutsche Rentner ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen, stellt sich oft die Frage: Bin ich noch krankenversichert? Die Antwort hängt stark vom Zielort ab. Wer in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abgesichert bleiben.
Fortbestand der Versicherung bei EU-Auswanderung
Grundsätzlich gilt: Wer seine Rente aus Deutschland bezieht und in einen EU-Staat zieht, kann in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung haben – vor allem, wenn die Krankenversicherung bereits vor dem Umzug bestand. Dies ist möglich, weil die EU-weite Krankenversicherung durch entsprechende Abkommen geregelt ist. Der Rentner bleibt dann sogenannt „weiterhin versichert“, auch wenn er nicht mehr in Deutschland lebt.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Regelungen können je nach Land und individueller Versicherungssituation variieren. In einigen Fällen ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig, besonders wenn die Leistungen im neuen Wohnland nicht ausreichen oder die deutsche Krankenkasse keine Kostenübernahme garantiert.
Ein Wechsel ins Nicht-EU-Ausland macht die Lage oft komplizierter. Dann endet der Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung in der Regel – eine private Absicherung wird dann unverzichtbar.
Wer plant, im Ausland zu leben, sollte daher frühzeitig mit seiner Krankenkasse sprechen und sich individuell beraten lassen. So bleibt man auf der sicheren Seite – auch fernab der deutschen Grenzen.
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