Sind die Kanaren ein Drittland im steuerlichen Sinne?
Die Kanarischen Inseln sind politisch ein Teil Spaniens und damit Mitglied der Europäischen Union. Doch steuerlich gesehen bilden sie eine besondere Zone – kein klassisches „Drittland“, aber auch nicht voll Teil des europäischen Umsatzsteuergebiets.
Warum das so ist?Weil die Inseln aufgrund ihrer geografischen Abgelegenheit von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für die EU sind, gilt hier eine Sonderregelung. Die Kanarischen Inseln – darunter bekannte Orte wie Teneriffa, Gran Canaria oder Lanzarote – fallen nicht unter das normale EU-Umsatzsteuersystem. Das hat eine direkte Konsequenz: Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren erhalten keine europäische USt-IdNr., wie sie sonst in Mitgliedsländern üblich ist.
Stattdessen unterliegen die Inseln dem Regime Especial de Zonas de Operaciones Especiales (RZOE), einer speziellen Steuerregelung mit eigenem Mehrwertsteuersystem, der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Diese Steuer ähnelt der Umsatzsteuer, ist aber niedriger und anders aufgebaut als in Deutschland oder dem Rest Spaniens.
Für Unternehmen bedeutet das:Wer Waren oder Dienstleistungen von oder nach den Kanaren liefert, muss darauf achten, dass hier nicht die üblichen EU-Regeln zur Umsatzsteuer gelten. Auch bei Rechnungsstellung oder steuerlicher Abgrenzung ist Vorsicht geboten. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachforderungen durch die spanische Steuerverwaltung.
Die Kanaren sind also kein Drittland im engeren Sinne – aber steuerlich ein Sonderfall, den man kennen sollte, gerade als Unternehmer oder Freiberufler mit Bezug zu Spanien.
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