Überweisungen aus dem Ausland: Wann ist eine Meldung nötig?

Wenn du eine Überweisung aus dem Ausland erhältst, fragst du dich vielleicht, ob du diese melden musst. Die Antwort lautet: Jein – es kommt auf den Betrag an.

In Deutschland unterliegen bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das bedeutet: Ab einem Betrag von 12.500 Euro in bar oder bargeldlos – also auch per Überweisung – musst du die Transaktion der Deutschen Bundesbank melden. Das gilt unabhängig davon, ob du das Geld sendest oder empfängst.

Wichtig ist: Diese Meldepflicht gilt nicht nur für Banküberweisungen, sondern auch für andere Zahlungsmittel wie Schecks oder digitale Plattformen. Es spielt keine Rolle, aus welchem Land das Geld kommt oder ob es sich um ein privates Geschenk, eine Erbschaft oder Geschäftseinnahmen handelt.

Die Bank, bei der du dein Konto hast, meldet viele dieser Transaktionen oft automatisch an die Bundesbank. Aber: Als Kontoinhaber trägst letztlich du die Verantwortung. Wenn die Meldung unterbleibt, können Bußgelder drohen – auch wenn es keine Absicht war.

Angenommen, ein Verwandter aus Spanien überweist dir 15.000 Euro zur Kaufunterstützung einer Immobilie: In diesem Fall ist eine Meldung erforderlich. Bei kleineren Beträgen unter 12.500 Euro entfällt die Pflicht – wobei Serienbeträge über längeren Zeitraum durchaus auffällig sein können.

Wer unsicher ist, sollte seine Bank oder einen Steuerberater fragen. Die Meldepflicht ist kein Grund zur Sorge – aber eine Regel, die viele übersehen. Ein kurzer Blick lohnt sich.

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