Gender-Sprache am Arbeitsplatz: Pflicht oder freiwillig?

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 ist das dritte Geschlecht im Geburtenregister offiziell anerkannt. Damit hat der Staat einen wichtigen Schritt in Richtung geschlechtlicher Vielfalt gemacht. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Verpflichtet sind Arbeitgeber bislang nicht, geschlechtergerechte Sprache im Betrieb zu verwenden. Weder das Arbeitsrecht noch allgemeine Vorschriften schreiben vor, dass Stellenanzeigen, E-Mails oder interne Dokumente geschlechtergerecht formuliert werden müssen. Das zeigt auch eine Entscheidung aus dem Jahr 2022, bei der klargestellt wurde, dass Arbeitgeber grundsätzlich frei entscheiden können, ob und wie sie Gendern.

Trotzdem wächst der Druck – vor allem in größeren Firmen, NGOs oder öffnungsorientierten Branchen. Viele Unternehmen setzen inzwischen geschlechtergerechte Sprache ein, um Respekt und Inklusion zu zeigen. Andere vermeiden sie aus sprachlichen oder ideologischen Gründen. Rechtlich bleibt beides erlaubt.

Die Wahl der Worte bleibt also vorerst eine Frage der Unternehmenskultur – nicht des Gesetzes. Doch mit gesellschaftlichem Wandel könnte sich auch die Erwartung an Unternehmen weiter verändern. Wer heute sensibel mit Sprache umgeht, handelt nicht nur respektvoll, sondern bereitet sich auch auf mögliche Entwicklungen vor.

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