Wann kann man in Frankreich in Rente gehen?

In Frankreich liegt das derzeitige gesetzliche Renteneintrittsalter bei 62 Jahren. Doch das wird sich in den kommenden Jahren schrittweise ändern. Für Menschen, die ab dem 1. September 1961 geboren wurden, steigt das Alter für die volle Rente allmählich an – und zwar um jeweils drei Monate pro Geburtsjahr.

Das bedeutet konkret: Wer im Jahr 1962 geboren wurde, muss beispielsweise vier Monate länger arbeiten als die vorherige Generation. Ab 1968 geborene Personen erreichen die volle Altersrente erst mit 64 Jahren. Diese schrittweise Anhebung soll bis 2031 abgeschlossen sein, zu dem Zeitpunkt gilt 64 als neues Standardalter für die Rente ohne Abschläge.

Die Regelung ist Teil einer umfassenden Rentenreform, die die französische Regierung eingeführt hat, um das System langfristig finanzierbar zu halten. Viele Franzosen reagierten darauf mit Unmut, was zu Protesten und Streiks führte. Dennoch bleibt die Anpassung Bestandteil der Gesetzeslage.

Wichtig zu wissen: Auch wer früher in Rente gehen möchte, hat unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten – etwa bei langjähriger Versicherungszeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder als Mutter mehrerer Kinder. Doch für die volle, ungeschmälerte Rente gilt künftig der neue Maßstab.

Die genauen Fristen und Übergangsregelungen sind komplex, daher lohnt es sich, die individuelle Situation frühzeitig zu klären – besonders für alle, die zwischen 1961 und 1968 geboren wurden.

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