Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum Ende des 18. Lebensjahres gezahlt. Das ist die Regel für alle Kinder, unabhängig von ihrer Situation. Doch in vielen Fällen geht es auch darüber hinaus weiter.
Wenn Ihr Kind nach dem 18. Geburtstag keine Ausbildung beginnt und auch nicht arbeitet, erhalten Sie noch bis zum Ende des 21. Lebensjahres Kindergeld. Dies gilt insbesondere, wenn es sich beispielsweise erst später für eine Berufsausbildung oder ein Studium entscheidet.
Der wichtigste Verlängerungsgrund ist jedoch eine laufende Ausbildung. Solange Ihr Kind eine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung macht – beispielsweise eine Lehre, Abitur nachholen oder Studium –, läuft das Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Wichtig ist, dass die Ausbildung dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entspricht und ernsthaft verfolgt wird.
Endet die Ausbildung vorzeitig oder beginnt Ihr Kind eine gut bezahlte Arbeit, die keine Ausbildung mehr erfordert, kann der Anspruch auf Kindergeld früher wegfallen. Auch bei Eheschließung oder eigenem Einkommen in bestimmter Höhe können Einschnitte entstehen, aber meist bleibt das Kindergeld dennoch bis 25 Jahre gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Behörden prüfen in der Regel automatisch, ob das Kind weiterhin anspruchsberechtigt ist. Trotzdem ist es ratsam, bei Veränderungen – etwa beim Ausbildungswechsel oder Abbruch – die zuständige Familienkasse zu informieren. Genauere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundes unter familienportal.de.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.