Wem gehört das Auto nach der Trennung?
Eine Trennung bringt viele organisatorische Fragen mit sich. Eine der häufigsten Streitfragen betrifft dabei das Fahrzeug: Wem gehört das Auto und wer darf es weiter nutzen?
Ausschlaggebend ist oft, ob der Wagen rechtlich als gemeinsamer Haushaltsgegenstand eingestuft wird. Haben die Ehepartner das Auto während des Zusammenlebens vorrangig für familiäre Zwecke genutzt – etwa für Einkäufe, Ausflüge oder Fahrten der Kinder –, zählt es zum Hausrat. In diesem Fall spielt es für die vorläufige Nutzung erst einmal keine Rolle, wer als Eigentümer im Fahrzeugbrief steht oder den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Bei einer Trennung hat derjenige Partner ein vorrangiges Anrecht auf die Nutzung des Familienautos, der stärker darauf angewiesen ist. Das ist besonders häufig der Fall, wenn gemeinsame Kinder betreut werden müssen oder der Wagen für den Weg zur Arbeit unverzichtbar ist. Ziel dieser Regelung ist es, Härten im Alltag unmittelbar nach der Trennung zu vermeiden.
Erst bei der endgültigen Scheidung wird das Eigentum am Fahrzeug dauerhaft geregelt oder im Rahmen des Zugewinnausgleichs finanziell verrechnet. Wer das Auto behält, muss dem anderen Partner unter Umständen eine Ausgleichszahlung leisten.
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