Urlaubsanspruch beim Renteneintritt: Wann steht mir der volle Urlaub zu?
Wer in den Ruhestand geht, möchte oft nicht nur die Freiheit genießen, sondern auch sicherstellen, dass alle Arbeitsrechte richtig abgewickelt werden – besonders der Urlaubsanspruch. Viele fragen sich daher: Steht mir noch der volle Jahresurlaub zu, wenn ich in Rente gehe?
Die Antwort hängt vom Zeitpunkt des letzten Arbeitstags ab. Gehen Sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember in Rente, haben Sie in der Regel Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub des Jahres. Das bedeutet: Auch wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, wird der volle Urlaubsanspruch fällig – so sieht es die gängige Rechtsprechung vor.
Grund dafür ist der sogenannte Urlaubsfortbestand: Wer mindestens sechs Monate im Jahr gearbeitet hat, erwirbt regelmäßig Anspruch auf die volle Urlaubsdauer. Da der 1. Juli bis zum 31. Dezember mehr als die Hälfte des Jahres abdeckt, erfüllen Arbeitnehmer, die in diesem Zeitraum in Rente gehen, diese Voraussetzung.
Wichtig ist jedoch der genaue Stichtag: Arbeitet man beispielsweise bis zum 30. Juni, wird der Urlaub oft anteilig berechnet. Wer also im Juli oder später aus dem Berufsleben ausscheidet, kann in der Regel mit dem vollen Urlaubsanspruch planen – entweder in Form von noch nicht genommenen Tagen oder als Abgeltung im Abschluss.
Es lohnt sich daher, den letzten Arbeitstag genau zu prüfen und mit dem Arbeitgeber über die restlichen Urlaubstage zu sprechen. So kann man den Ruhestand nicht nur entspannt beginnen, sondern auch fair abschließen.
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