Hinweise zum gemeinsamen Konto
Bei Überweisungen größerer Beträge auf das gemeinsame Konto (etwa aus einer Erbschaft) sollten Partner vorsichtig sein. Dies kann als Schenkung an den anderen Partner bewertet werden.
Wird der Freibetrag für Ehepartner in Höhe von 500 000 Euro überschritten, kann Schenkungsteuer anfallen.
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