60 € pro Kind: Wer hat Anspruch auf die Sonderzuwendung?

Seit Juli 2023 unterstützt der österreichische Staat Familien mit einer einmaligen Sonderzuwendung. Für jeden Kalendermonat zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 werden 60 Euro pro Kind an arbeitslose Personen ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind mit jener Person am selben Hauptwohnsitz gemeldet ist, die die Zuwendung bezieht.

Die Zahlungen erfolgen ohne Antrag – sie werden automatisch über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialversicherung ausgestellt. Betroffene müssen also nichts extra einreichen, vorausgesetzt die Daten im Zentralen Melderegister sind aktuell und korrekt.

Besonders alleinerziehende Eltern oder Haushalte mit nur einem Einkommensbezieher profitieren von dieser Maßnahme, die im Rahmen der sozialen Transparenz und Unterstützung einkommensschwacher Haushalte eingeführt wurde. Weitere Informationen sind im Transparenzportal der Bundesregierung unter transparenzportal.gv.at einsehbar.

Die Sonderzuwendung ist Teil einer breiteren Entlastungspaket-Initiative, die insbesondere in Zeiten hoher Inflation Familien entlasten soll. Obwohl die Zahlungen bereits mehrere Monate laufen, ist es nie zu spät, sich zu vergewissern, ob man Anspruch hat – besonders, wenn sich Wohnsituationen oder familienrechtliche Verhältnisse geändert haben.

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