Nebenjob in der Steuererklärung: Wann besteht eine Angabepflicht?

Ein zusätzliches Einkommen durch eine Nebentätigkeit schafft finanziellen Spielraum, wirft jedoch häufig Fragen im Steuerrecht auf. Viele Beschäftigte sind sich unsicher, ab wann Nebenverdienste dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus einem Nebenjob müssen in der Steuererklärung angegeben werden, sobald die steuerrelevanten Freibeträge überschritten werden. Wer mit seiner Nebentätigkeit mehr als 1.600 Euro im Jahr verdient, ist verpflichtet, diesen Betrag einzutragen. Ab dieser Höhe fällt in der Regel Steuer auf das zusätzliche Einkommen an.

Darüber hinaus besteht eine direkte Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung, wenn der Nebenjob über die Steuerklasse VI abgerechnet wird. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn neben einem Hauptberuf eine zweite reguläre Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte ausgeübt wird.

Ein klassischer Minijob auf 538-Euro-Basis, der vom Arbeitgeber pauschal besteuert wird, muss dagegen in der Regel nicht in der privaten Steuererklärung angegeben werden. Um Nachzahlungen oder Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten Beschäftigte die Abrechnungsart und die Höhe der jährlichen Einnahmen stets genau prüfen.

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