So buchen Sie eine Lastschrift zurück

Wenn eine Lastschrift unberechtigt oder fehlerhaft von Ihrem Konto abgebucht wurde, haben Sie das Recht, den Betrag zurückzuholen. Wichtig ist, schnell zu handeln – je früher, desto besser. Wenden Sie sich dazu schriftlich an Ihre Bank und teilen Sie ihr den genauen Betrag, das Datum der Abbuchung sowie den Namen des Zahlungsempfängers mit.

Bei vielen Banken müssen Sie dafür kein Schreiben mehr verfassen. In der Regel können Sie die Rückbuchung direkt über das Onlinebanking beantragen. Dort finden Sie oft eine Funktion wie „Lastschrift anfechten“ oder „Zahlung zurückholen“, wo Sie alle notwendigen Angaben eintragen können. Die Bank prüft dann den Fall und leitet die Rückerstattung ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Denken Sie daran: Nur bei unberechtigten oder falschen Abbuchungen können Sie die Rückbuchung vornehmen. Haben Sie selbst für eine Leistung gezahlt, die Ihnen nicht gefällt, ist das kein Grund für eine Rückbuchung – in solchen Fällen müssen Sie stattdessen direkt mit dem Anbieter klären, ob ein Rückgaberecht besteht.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Verbraucher bei unberechtigten Abbuchungen gut geschützt sind. Innerhalb von acht Wochen nach dem Buchungsdatum können Sie in der Regel erfolgreich Einspruch einlegen. Nutzen Sie diese Frist daher rechtzeitig, um Ihr Geld zurückzubekommen.

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