Grundfreibetrag und Einkommensteuer

Solange Ihre Einkünfte zusammen mit etwaigen anderen Einkünften (z. B. als Arbeitnehmer) im Kalenderjahr den jährlichen Grundfreibetrag (wie 9.408 Euro oder 9.168 Euro im Jahr 2019) nicht übersteigen, fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an.

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