Rente mit 63: Muss man bei Hartz IV gehen?
Wer Hartz IV bezieht und das Alter von 63 Jahren erreicht hat, kann vom Jobcenter aufgefordert werden, eine Altersrente zu beantragen. Das bedeutet: Obwohl die reguläre Rentenaltersgrenze höher liegt, kann unter bestimmten Umständen eine verfrühte Rente angetreten werden – und das sogar gegen den eigenen Willen.
Das Jobcenter darf Betroffene dazu auffordern, weil die gesetzliche Grundlage – das Sozialgesetzbuch II – vorsieht, dass Leistungsempfänger alles tun müssen, um ihre Existenz selbst zu sichern. Dazu gehört auch, Ansprüche wie eine Altersrente geltend zu machen, sobald sie bestehen. Wer sich weigert, riskiert, dass das Amt selbständig einen Antrag stellt. Das kann die spätere Rente mindern, da eine vorzeitige Inanspruchnahme meist Abschläge verursacht.
Wichtig ist: Diese Regel gilt nur, wenn die betroffene Person anspruchsberechtigt ist – also genügend Beitragsjahre vorweisen kann. Ohne Anspruch auf Rente kann niemand gezwungen werden, in den Ruhestand zu gehen. Auch wer gesundheitlich arbeitsunfähig ist, sollte eine medizinische Begutachtung in Anspruch nehmen, statt automatisch in Rente zu gehen.
Die Maßnahme ist umstritten. Kritiker sehen darin eine Druckmittel des Staates, um Hartz-IV-Kosten zu senken – nicht immer im Interesse der Betroffenen. Dennoch bleibt die Möglichkeit für viele eine Chance, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen, auch wenn es unter Zwang geschieht.
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