Wann wird die Rente gekürzt?
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit einer lebenslangen Kürzung seiner Rentenzahlung rechnen. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird, sinkt der Anspruch um 0,3 Prozent. Das bedeutet: Wer beispielsweise 24 Monate vorher in den Ruhestand geht, erhält insgesamt knapp 7,2 Prozent weniger Rente – eine Minderung, die ein Leben lang gilt.
Die volle Rente ohne Abzüge gibt es erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Diese liegt derzeit je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Doch es gibt eine Ausnahme: Wer die sogenannte 45-jährige Wartezeit erfüllt – also 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat –, kann bereits mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Menschen, die bereits vor 2017 die Hälfte ihrer Pflichtbeitragszeit erbracht haben.
Die Hinterlegung solcher Regelungen dient dazu, den vorzeitigen Renteneintritt zu bremsen und die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung langfristig zu sichern. Gleichzeitig belohnt das System aber auch jene, die besonders lange in den Arbeitsprozess eingebunden waren.
Daher lohnt es sich, den persönlichen Rentenverlauf frühzeitig zu prüfen – etwa über eine amtliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Nur so lässt sich abwägen, ob ein vorzeitiger Eintritt in die Rente mit den finanziellen Konsequenzen vereinbar ist.
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