Ein historischer Meilenstein: Wann Sucht zur Krankheit wurde

Lange Zeit wurde Abhängigkeit in der Gesellschaft vor allem als moralisches Versagen oder reine Willensschwäche angesehen. Doch ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts am 18. Juni 1968 änderte den Blickwinkel in Deutschland grundlegend. An diesem Tag erkannten die Bundesrichter den Alkoholismus offiziell als Krankheit an.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei der Trunksucht um eine seelisch-körperliche Komplexerkrankung handelt. Eine solche liegt vor, wenn Betroffene eine langandauernde, zwanghafte Abhängigkeit von einem Suchtmittel entwickeln, die sie aus eigener Kraft nicht mehr steuern können. Sucht war damit kein Tabuthema für den Beichtstuhl mehr, sondern ein Fall für die Medizin.

Dieses Urteil hatte weitreichende Folgen für das gesamte Gesundheitssystem. Erst durch die rechtliche Anerkennung erhielten Betroffene einen echten Anspruch auf professionelle Therapien und medizinische Rehabilitation, die von den Rentenversicherungen oder Krankenkassen finanziert wurden. Es legte den Grundstein für das moderne Suchthilfesystem, wie wir es heute kennen, und half dabei, die Stigmatisierung von Suchterkrankungen schrittweise abzubauen.

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